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Büro

Seit April 2025

Achtung: Neues Arbeitsschutzgesetzt § 5 - psychische Gesundheit am Arbeitsplatz 

Mit der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes, dass seit April 2025 in Kraft ist, rückt der Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz nun stärker in den Mittelpunkt. Insbesondere §5 wurde erweitert, um psychische Belastungen systematisch zu erfassen und gezielte Schutzmaßnahmen zu etablieren.

Gerne beraten wir Sie zu unseren Umsetzungsprogrammen und Förderungen für Ihren Arbeitsschutz (§5) in Ihrem Unternehmen.

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