top of page

Seit April 2025
Achtung: Neues Arbeitsschutzgesetzt § 5 - psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Mit der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes, dass seit April 2025 in Kraft ist, rückt der Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz nun stärker in den Mittelpunkt. Insbesondere §5 wurde erweitert, um psychische Belastungen systematisch zu erfassen und gezielte Schutzmaßnahmen zu etablieren.
Gerne beraten wir Sie zu unseren Umsetzungsprogrammen und Förderungen für Ihren Arbeitsschutz (§5) in Ihrem Unternehmen.
bottom of page



.png)